Rechtsanwalt Kulzer . Glashütter Straße 101a . 01277 Dresden

Erfolgreiche Unternehmensführung: ohne Strafe- ohne Haftung- ohne Schummelei

Ein Unternehmen in Zeiten der Corona-Pandemie zu führen, ist eine besondere Herausforderung. Durch coronabedingte Einschränkungen mussten viele Unternehmen erhebliche Umsatzausfälle hinnehmen – manche hatten wochenlang überhaupt keinen Umsatz.

Es gab den schwersten Wirtschaftseinbruch in der Nachkriegsgeschichte.

Unklar ist, wie sich COVID 19 entwickelt und welche Auswirkungen COVID 19 auf die Wirtschaft hat. Wie werden sich die Märkte entwickeln? 

Welche Einnahmen hat man in den nächsten Monaten und wie kann man die Ausgaben entsprechend anpassen? Wie will man das planen? 

Wer eine GmbH/ AG oder GmbH & CoKG leitet, darf trotz des Vorliegens einer Zahlungsunfähigkeit warten und muss keinen Insolvenzantrag stellen.

Viele vernachlässigen allerdings zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht überhaupt vorliegen.

Viele Geschäftsführer haben Kurzarbeit, Liquiditätshilfen und Subventionen beantragt und so eine sofortige Insolvenz vermieden.  

Manche haben aber gar nicht geprüft, ob die Voraussetzungen- zum Beispiel die nach dem, COV-Insolvenzaussetzungsgesetz in ihrem Fall überhaupt einschlägig sind.

Manche schummeln oder – wenn es bewusst erfolgt- betrügen und haben Kurzarbeitergeld bezogen, obwohl die Beschäftigten voll weitergearbeitet haben.

Aktuell kann dies vom Zoll, der für die Verfolgung von Verdachtsfällen zuständig ist, nicht alles überprüft werden. Der Schwerpunkt der Behörden und Verwaltung lag anfänglich in der schnellen Auszahlung der Hilfen. 
Alles wird aber in der Zukunft aufgearbeitet werden, dann gibt es viele Ermittlungsverfahren, falls man nicht dokumentieren kann, dass alles ordnungsgemäß gelaufen ist. 
Es ist daher von zentraler Bedeutung vorher Fachberater/ Fachanwälte zu Rate zu ziehen und nicht erst, wenn konkrete Angriffe/ Ermittlungen von Behörden kommen.

Fachberater/ Fachanwälte können mit Ihnen klären: 

  • Kann man die Gesellschaft noch fortführen?
  • Muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?
  • Was ist eine Sanierungsmoderation und wie kann sie helfen?
  • Welche Vorteile und Voraussetzungen hat eine Eigenverwaltung – wo also der bisherige Geschäftsführer weiterhin “am Ruder bleibt”?
  • Darf man in der Krise überhaupt noch Einkaufen und Verträge abschließen?
  • Wo sind die Grenzen und ab wann ist der Tatbestand des Eingehungsbetruges erfüllt?
  • Wie kann man eine persönliche Haftung als Geschäftsführer vermeiden und wo gibt es besondere Fallstricke?
  • gibt es eine Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer? 

Eine der wichtigsten Fragen  für einen Geschäftsführer sollte sei:

WIE VERMEIDE ICH DIE BEGEHUNG EINER INSOLVENZSTRAFTAT (da hier die Folgen fatal sind)?

  1. Nach einer Verurteilung kann der Verurteile kein Geschäftsführer mehr sein (5 Jahre)
  2. Volle persönliche Haftung für Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit
  3. Mögliche Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung oder Eingehungsbetrug
  • DIE AUSSETZUNG DER INSOLVENZANTRAGSPFLICHT WEGEN COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz – COVInsAG – GRIFF  NUR, WENN DIE ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT CORONABEDINGT IST UND 
  • ES MUSSTE  ERFOLGVERSPRECHENDE SANIERUNGSAUSSICHTEN GEBEN 
  • DIES REGELTE: Artikel 1/ Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz

In welchen Bereichen können wir Sie beraten? 

  • (Positve) Fortbestehensprognose (Aufstellung und Dokumentation)
  • GESCHÄFTSFÜHRERVERTRAG: AUSGESTALTUNG
  • VERMEIDUNG und AUFKLÄRUHNG in Sachen GESCHÄFTSSFÜHRERHAFTUNG
  • BERATUNG/COACHING IN DER KRISE
  • Liquiditäts- und/oder Sanierungsgutachten 
  • Tool zur laufenden Prüfung und Planung der Liquidität
  • Risikomanagement
  • Schulungen und Beratung von Aufsichtsräten, Beitriebsräten  ua. 
  • WIR (Steuerberater, Fachanwälte für Insolvenzrecht, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater) HELFEN PERSÖNLICH ODER PER VIDEOCHAT.

 

Datenschutzeinstellungen
Wenn Sie unsere Website besuchen, werden möglicherweise Informationen von bestimmten Diensten über Ihren Browser gespeichert, normalerweise in Form von Cookies. Hier können Sie Ihre Datenschutzeinstellungen ändern. Bitte beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Ihre Erfahrung auf unserer Website und den von uns angebotenen Diensten beeinträchtigen kann.